12. November 2021
Ambulante Patient:innen vom Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ)
Ab Dienstag, den 16.11.21 gilt für alle ambulanten Arztpraxen vom MVZ (Allgemeinmedizin, Allgemeinchirurgie, Neurochirurgie, Neurologie, Orthopädie und Radiologie) die 3G-Regelung. Das bedeutet alle Patient:innen müssen geimpft oder genesen oder negativ getestet sein. Der Schnelltest darf maximal 24 Stunden alt sein.
Ambulante Patient:innen der Krankenhaus-Ambulanzen
Ab Dienstag, den 16.11.21 müssen die Patient:innen der Krankenhaus-Ambulanzen geimpft oder genesen sein oder einen negativen PCR-Abstrich (maximal 48 Stunden alt) mitbringen. Zu den Ambulanzen zählen unter anderem die BG-Sprechstunde, die neurologische Ambulanz von Dr. Siebert und Herrn Al-Zaben, die neurochirurgische Ambulanz von Frau Prof. Dr. Verheggen sowie die ambulanten Untersuchen der Inneren Abteilung und alle Privatambulanzen.