22. August 2023
Niemand möchte sich selbst oder anderen im Straßenverkehr Schaden zufügen.
Die Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr setzt neben einer Fahrerlaubnis („Führerschein“) und einem funktionierenden, zugelassenen Fahrzeug, die eigene Fahrtauglichkeit voraus. Vor Antritt der Fahrt hat sich der Fahrer selbst zu prüfen, ob er das Fahrzeug sicher führen kann. Dies bezieht sich insbesondere auf körperliche und/ oder geistige Beeinträchtigungen.
Laut Fahrerlaubnisverordnung ist es bei nur kurzzeitig anhaltenden Erkrankungen (grippale Infekte, akute infektiöse Magen-Darm-Störungen, aber auch Migräne, Heuschnupfen, Asthma etc.) dem Verantwortungsbewusstsein jedes Verkehrsteilnehmers aufgegeben, durch kritische Selbstprüfung festzustellen, ob er oder sie unter diesen Bedingungen noch am motorisierten Straßenverkehr teilnehmen kann oder nicht. In Zweifelsfällen bleibt stets die Möglichkeit, einen Arzt zu befragen, dessen Rat sich bei eventuellen Komplikationen nach den allgemeinen Beurteilungsgrundsätzen richten wird. Für etliche Erkrankungen (Sehstörungen, Schwindel, Herzrhythmusstörungen, Diabetes, Psychische Erkrankungen, etc.) wurden Begutachtungsleitlinien erstellt, die detailliert angeben, wann die Fahrtauglichkeit gegeben ist oder nicht. Diese Begutachtungsleitlinien geben Gutachtern und Behörden Entscheidungshilfen zur vorbeugenden Gefahrenabwehr. Oft ist die Fahrtauglichkeit nach einer gewissen Wartezeit oder unter gewissen Bedingungen nicht mehr eingeschränkt und die Teilnahme am Straßenverkehr wieder möglich.
Wie ist es aber mit den eigenen Eltern, wenn Zweifel an deren Beweglichkeit, Reaktionsgeschwindigkeit oder Verantwortungsbewusstsein hinsichtlich der eigenen Fahrtauglichkeit auftauchen? Welche Möglichkeiten stehen zur Verfügung, die Fahreignung zu objektivieren?
Nach einem Übersichtsvortrag steht der Chefarzt der Neurologie im Bathildiskrankenhaus, Herr Dr. Lüdemann als Verkehrsmediziner für Fragen gerne zur Verfügung.
Der Eintritt kostet sechs Euro, mit Pyrmont Card frei.